05/2018 DB Netz AG zur geplanten Errichtung von Lärmschutzwänden in Saarbrücken
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NACHTRAG 01.07.18:
Mittlerweile hat die Landeshauptstadt die Informationen der DB AG auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt. Die Präsentation (mit Angabe der Förderbedingungen für Lärmschutzmaßnahmen von Wohnungseigentümern) sowie die detaillierten Pläne der Standorte von Lärmschutzwänden befindet sich unter:
Die Pläne Herrensohr betreffend sind in Anlage 3.3.3 und 3.3.4 zu den Lageplänen dargestellt.
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Am 22. Mai 2018 hatte die DB Netz AG zu einer Informationsveranstaltung ins Bürgerhaus nach Dudweiler geladen. Auch die betroffenen Haushalte aus Herrensohr hatten eine Einladung erhalten.
Aus der Einladung war zu entnehmen, dass die Bahnstrecken zwischen Saarbrücken und Bingen, Saarbrücken und Homburg sowie Saarbrücken und Karthaus in das „Lärm-sanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen wurden. Seit 1999 wendet der Bund in diesem Programm erhebliche finanzielle Mittel zur Verbesserung des Lärmschutzes an stark befahrenen Bahnstrecken auf. Auch in Saarbrücken mit seinen Stadtteilen Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr, Scheidt, Schafbrücke, Eschberg, St. Johann, Malstatt, Burbach und Altenkessel wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes geleistet. Mit der Umsetzung dieses Programms ist die DB Netz AG Karlsruhe betraut worden.
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Im Rahmen dieses Programms werden aktive Lärmschutzmaßnahmen (wie Schallschutzwände) und passive Maßnahmen (wie Schallschutzfenster) gefördert.
Welche Maßnahmen in Saarbrücken und den Ortsteilen förderfähig sind, wurde in einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen.
Kriterien für die Lärmsanierung sind unter anderem, dass in Wohngebieten können bei Überschreitung der Immissionspegel von 67 dB(A) am Tag bzw. 57 dB(A) in der Nacht Lärmschutzmaßnahmen gefördert werden.
Im Bereich Herrensohr ist die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Schienenstrecke geplant.. Gebäude die nach der Errichtung der Wand immer noch über den Grenzwerten liegen werden, können zusätzlich Hilfen für Maßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenster erhalten. Der Eigenanteil an den passiven Maßnahmen beträgt 25%, 75% trägt der Bund.)
Wenn Sie feststellen wollen, ob Ihr Gebäude betroffen ist, können Sie sich an die Mailadresse
laermsanierung@deutschebahn.com oder
sabine.weiler@deutschebahn.com
Wenden, um für Ihr Gebäude die Pegeltabelle und den Lageplan zur Feststellung der förderfähigen Fassadenseiten anzufordern. Betroffene Eigentümer werden im Zuge der Maßnahme aber auch direkt angeschrieben. Wenn Sie zustimmen, wird Sie ein Gutachter aufsuchen, der Ihnen die möglichen Maßnahmen erläutert. Dieses Gutachten ist für Sie kostenfrei.
Der früheste Baubeginn für die Lärmschutzwand ist 2022. Dies hängt mit den weiteren Planungsabschnitten zusammen. Für die technische Planung sind 1-2 Jahre, für das Planfeststellungsverfahren 2-4 Jahre, Bauausschreibung und Vergabe jeweils ein halbes Jahr, Bauvorbereitung und -ausführung benötigen ebenfalls jeweils ein halbes Jahr.