Name, Sitz, Geschäftsjahr und Vereinszweck

Auszug aus der Satzung (kompletter Text zum Herunterladen siehe unten).

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Ortsinteressenverein Herrensohr“ (OIV Herrensohr). Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.

2. Der OIV Herrensohr hat seinen Sitz im Stadtteil Herrensohr im Stadtbezirk Dudweiler der Landeshauptstadt Saarbrücken, umgangssprachlich auch „Kaltnaggisch“ genannt.

3. Der OIV Herrensohr ist parteipolitisch unabhängig.

4. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Satzungszweck

1. Der OIV Herrensohr verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und überparteiliche Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung (AO). Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 (2) Nr. 22 AO).

2. Der OIV Herrensohr hat zur Aufgabe

a) sich im Einvernehmen mit Bürgerinnen und Bürgern, weiteren Ortsvereinen, lokal aktiven Institutionen, Organisationen und Gruppen für die Wahrung der Ortsinteressen einzusetzen,

b) zur Steigerung der Lebensqualität im Stadtteil beizutragen,

c) die Dorfgemeinschaft im Stadtteil zu stärken,

d) das kulturelle Leben im Stadtteil zu beleben und mitzugestalten,

e) zur Verschönerung des Stadtteils beizutragen.

3. Der Satzungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch

a) die Durchführung von kulturellen und geselligen Veranstaltungen,

b) Aktivitäten zur Ortsverschönerung und Ortsentwicklung unter anderem im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Organe, Ämter und Betriebe des Stadtbezirks Dudweiler, der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Regionalverbands Saarbrücken,

c) Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen, Institutionen, Organisationen und Gruppen im Sinne des Vereinszwecks,

d) Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung des Vereinszwecks, unter anderem durch Pressearbeit und Betrieb von Schau- oder Ausstellungsflächen.

4. Der OIV Herrensohr ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person, kein Unternehmen und keine Körperschaft durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Tätigkeit im erweiterten Vorstand ist ehrenamtlich und erfolgt ohne jegliche Vergütung. Auslagen werden erstattet.

Satzung

Die aktuelle Satzung wurde im von der Mitgliederversammlung 2024 verabschiedet und durch Eintrag ins Vereinsregister am 31.07.2025 gültig. 

Download der Satzung vom 22.06.2024